Skript zu BGB AT III

Erlöschen des Primäranspruchs

Der Primäranspruch (bzw. Leistungs- oder Erfüllungsanspruch) kann nachträglich wegfallen, z. B. durch Erfüllung, Aufrechnung, Anfechtung, Unmöglichkeit. Nur wer Unwirksamkeitsgründe im Kontext des gescheiterten Vertrags einordnet, lernt richtig.


Die rechtshemmenden Einreden (z. B. Verjährung, § 214 BGB) bewirken, dass der Berechtigte sein Recht nicht (mehr) geltend machen kann.

INHALT

  • Rechtsvernichtende Einwendungen
  • Rechtshemmende Einrede
  • u. a.

 

Die Themen, die in unseren AudioCards behandelt werden, können Sie mit diesem Skript des Juristischen Repetitoriums hemmer vertiefen und nacharbeiten.

Produkteigenschaften:
Auflage 10. Auflage, Februar 2009
 

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