Skript zu BGB AT III
Erlöschen des Primäranspruchs
Der Primäranspruch (bzw. Leistungs- oder Erfüllungsanspruch) kann nachträglich wegfallen, z. B. durch Erfüllung, Aufrechnung, Anfechtung, Unmöglichkeit. Nur wer Unwirksamkeitsgründe im Kontext des gescheiterten Vertrags einordnet, lernt richtig.
Die rechtshemmenden Einreden (z. B. Verjährung, § 214 BGB) bewirken, dass der Berechtigte sein Recht nicht (mehr) geltend machen kann.
INHALT
- Rechtsvernichtende Einwendungen
- Rechtshemmende Einrede
- u. a.
Die Themen, die in unseren AudioCards behandelt werden, können Sie mit diesem Skript des Juristischen Repetitoriums hemmer vertiefen und nacharbeiten.
| Produkteigenschaften: | |
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| Auflage | 10. Auflage, Februar 2009 |
