Komplettpaket - BGB AT, SchuldR, SachenR, DeliktsR, BereicherungsR, StaatsR und StrafR - AudioCards und Skripten by hemmer
Dieses Komplettpaket enthält sowohl jeweils alle Teile unserer AudioCards von BGB AT, Schuldrecht, Sachenrecht, Deliktsrecht, Bereicherungsrecht, Staatsrecht und Strafrecht als auch die jeweils zugehörigen Skripten des Juristischen Repetitoriums hemmer zum vertiefen und nacharbeiten der Inhalte.
BGB AT I-III:
Besteht der Vertrag, so kann der Anspruchsteller Erfüllung verlangen. Dies setzt u.a. Rechtsfähigkeit der Vertragspart-
ner und eine wirksame Willenserklärung voraus. Nur wenn
ein wirksamer Vertrag vorliegt, entsteht die Leistungspflicht
des Schuldners und deren Folgeproblematiken wie Rücktritt
und Schadensersatz. Ferner befassen sich die Audiocards
auch mit den Problemkreisen der Stellvertretung sowie der Einbeziehung von AGB.
Scheitert der Vertrag von vorneherein, so entfallen Erfüllungs-
ansprüche. Die Unwirksamkeitsgründe sind im Gesetz verstreut. Als konsequentes Rechtsfolgensystem sind alle klausurtypischen rechtshindernden Einwendungen in den AudioCards zusammengefasst.
Der Primäranspruch kann nachträglich wegfallen. Nur wer Wirksamkeitsgründe im Kontext des gescheiterten Vertrags einordnet, lernt richtig. Die rechtshemmenden Einreden bewirken, dass der Berechtigte sein Recht nicht (mehr) geltend machen kann.
Schuldrecht I-III:
Das allgemeine Leistungsstörungsrecht war schon immer äußerst klausurrelevant. Dies hat sich durch die Schuldrechtsreform in erheblichem Maße verstärkt. Entsprechend der Gesetzessystematik lernen Sie mit den AudioCards von der Rechtsfolge her: Welche Art des Schadensersatzes verlangt der Gläubiger? Welche Schwerpunkte bilden das Unmöglichkeitsrecht, der allgemeine Anspruch aus § 280 I BGB, die Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung, Rücktritt und Störung der Geschäftsgrundlage.
Die Klassiker im Examen! Kauf- und Werkvertrag in allen prüfungsrelevanten Varianten. Die AudioCards setzen sich mit den kaufspezifischen Fragestellungen u.a. wie Sachmangelbegriff, Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz auseinander. Ferner wird das - dem Kauf nun weitgehend gleichgeschaltete - Werkvertragsrecht behandelt.
Umfassend werden die klausurrelevanten Probleme der Miete, Pacht, Leihe, des neuen Darlehensrechts, des Leasing- und Factoringrechts abgehandelt. Die äußerst wichtigen Fragestellungen aus dem Bereich Bürgschaft, Reise- und Maklervertrag kommen ebenfalls nicht zu kurz.
Sachenrecht I-III:
Zu Beginn werden die allgemeinen Lehren des Sachenrechts (Abstraktionsprinzip, Publizität, numerus clausus etc.) behandelt. Im Vordergrund stehen dann das Besitzrecht und das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.
Die AudioCards behandeln auch den Erwerb dinglicher Rechte an beweglichen Sachen. Neben dem Erwerb kraft Gesetzes ist Schwerpunkt hier natürlich der rechtsgeschäftliche Erwerb des Eigentums. Daneben geht es um die klausurrelevanten Probleme beim Pfandrecht, bei der Sicherungsübereignung und beim Anwartschaftsrecht des Vorbehaltsverkäufers.
Weiterer Gegenstand ist das Immobiliarsachenrecht, wobei die Übertragung des Eigentums an Grundstücken im Vordergrund steht. Weitere Schwerpunkte bilden u.a. das dingliche Vorkaufsrecht, der Erst- und Zweiterwerb der Vormerkung und die Hypothek und Grundschuld.
Bereicherungsrecht:
Die §§ 812 ff. BGB sind regelmäßig die Folge unwirksamer Verträge. Abgrenzungsprobleme gibt es dabei u.a. zur Stö-
rung der Geschäftsgrundlage und zu den §§ 987 ff. BGB.
Die hemmer-Methode versteht sich als Gebrauchsanweisung für die erfolgreiche Bewältigung des anspruchsvollen Rechtsgebiets Bereicherungsrecht. Ohne Verständnis für dieses Rechtsgebiet bleibt der Zusammenhang im Zivilrecht im Dunkeln.
Deliktsrecht I-II:
Deliktsrecht I enthält eine umfassende Einführung in das deliktische Haftungssystem. Da die deliktische Haftung gegenüber jedermann besteht, können die §§ 823 ff. BGB in jede Klausur problemlos eingebaut werden. Neben einer umfassenden Übersicht über die Haftungstatbestände werden sämtliche klausurrelevanten Problemfelder der §§ 823 ff. BGB umfassend behandelt, z. B. Probleme der haftungsbegründenden und -ausfüllenden Kausalität. § 823 I BGB ist als elementarer, strafrechtsähnlicher Grundtatbestand
leicht erlernbar. Auch § 823 II BGB und §§ 824 - 826 BGB sollten nicht vernachlässigt werden. Neben § 831 BGB, der Haftung für Verrichtungsgehilfen, befasst sich der erste Teil der AudioCards Deliktsrecht auch mit der Mittäterschaft, Teilnahme und Beteiligung gem. § 830 BGB.
Deliktsrecht II vervollständigt das deliktische Haftungssystem mit besonderem Schwerpunkt auf der Gefährdungshaftung
und der Haftung für vermutetes Verschulden. Zum einen erfolgt eine ausführliche Erörterung der im BGB integrierten Haftungsnormen. Zum anderen vermitteln die AudioCards Deliktsrecht II ein umfassendes Wissen in den klausur-
relevanten Spezialgesetzen wie dem StVG, dem ProdHaftG und dem UmweltHaftG. Abgerundet werden die Ausführungen durch den wichtigen Beseitigungs- und Unterlassungsan-
spruch des § 1004 BGB.
Staatsrecht I-II:
Die Grundrechte sind das Herzstück der Verfassung. Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde geben jedem Klausurersteller die Möglichkeit, Grundrechtsverständnis abzuprüfen. In den AudioCards Staatsrecht I werden sowohl die Prüfung der Verfassungsbeschwerde als auch die Arten, Funktionen und der Prüfungsaufbau der Grundrechte umfassend erklärt. Lernen Sie mit der hemmer-Methode den richtigen Grundrechtsaufbau und die Besonderheiten der einzelnen Grundrechte, worauf gerade im Öffentlichen Recht besonders viel Wert gelegt wird.
Speziell bei Staatsrecht II gilt: Die wenigen Klassiker, die immer wieder in der Klausur eingebaut sind, muss man kennen. Dies sind im Prozessrecht: Das Organstreitverfahren, die abstrakte und die konkrete Normenkontrolle und die föderalen Streitigkeiten (Bund-Länder-Streitigkeiten). Das materielle Recht beinhaltet die Staatszielbestimmungen, vgl. Art. 20 GG, die Staatsgewalten samt ihrer Kompetenzen und die Finanzverfassung. Daneben befassen sich die AudioCards mit den auswärtigen Beziehungen sowie mit den politischen Parteien.
Strafrecht AT I-II:
Die AudioCards Strafrecht AT I beinhalten die Einteilung der Delikte in vorsätzliche Begehungs- wie auch Unterlassungs-
delikte, das Fahrlässigkeitsdelikt und deren Prüfungsaufbau. Eingegangen wird hierbei insbesondere auf den Tatbestands-
aufbau sowie die examensrelevanten Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe. Um die allgemeine Strafrechts-
systematik besser zu verstehen, beinhalten die AudioCards auch Ausführungen zur Garantiefunktion des Strafrechts, zum Geltungsbereich des deutschen Strafrechts sowie einen Überblick über strafrechtliche Handlungslehren.
Die AudioCards Strafrecht AT II vermitteln Ihnen anwendungsorientiert die Problemkreise Versuch, Täterschaft und Teilnahme, z.B. Täter hinter dem Täter und die Irrtumslehre, z.B. aberratio ictus und error in persona vel objecto. Grundbegriffe werden erläutert und in den klausurtypischen Zusammenhang gebracht, auch Sonderfälle wie die „actio libera in causa" werden umfassend erklärt. Grundsätze wie „in dubio pro reo“, Wahlfeststellung und Grundzüge der verschiedenen Strafmöglichkeiten und der Strafzumessung werden ebenfalls darstellt.
Bitte beachten Sie, dass die Skripte ein Versandprodukt sind. Die CD-Version der AudioCards steht momentan noch nicht zur Verfügung und ist daher nur als Download-Version erhältlich.
Hörproben:
In den Einzelpaketen zu BGB AT, Sachenrecht, Schuldrecht, Deliktsrecht, Bereicherungsrecht, Staatsrecht und Strafrecht finden Sie einige Hörproben um einen Einblick in die Module zu bekommen. Bitte klicken Sie auf einen der nachfolgenden Links um zu den jeweiligen Einzelmodulen zu gelangen:
| Produkteigenschaften: | |
|---|---|
| Abspieldauer | Ca. 2335 Minuten |
| Anzahl der Karteikarten (Audiocards) | 2773 |
| Dateigröße (Download) | Ca. 3311 MB entpackt |
| Erhältlich als | Einzelpreis |
|---|---|
| Download Version | 495,95 EUR |
